Arbeitssicherheit ist die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit, also die Beherrschung und Minimierung von Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit.
Für uns als Unternehmer ist es nicht nur unsere gesetzliche Aufgabe, unseren Beschäftigten ein sicheres und gesundes Arbeiten zu ermöglichen, sondern eine Selbstverständlichkeit!
Alle Mitarbeiter sind angehalten, auf Mängel und Verbesserungsmöglichkeiten im Arbeitsschutz zu achten.
Durch immer wiederkehrende Schulungen im Bereich Arbeitsschutz leisten wir einen zusätzlichen Beitrag für die Sicherheit unserer Mitarbeiter.
Wir stellen unseren Mitarbeitern hochwertige Berufskleidung und persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung.
Gesundheit gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Wir als Arbeitgeber sind zur gesundheitlichen Fürsorge gegenüber unseren Mitarbeitern verpflichtet. Dazu gehört auch die arbeitsmedizinische Vorsorge und Fürsorge. Die Betreuung hierfür übernimmt der Arbeitsmedizinische Dienst.
Der Betriebsarzt stellt die gesundheitliche Eignung in Abhängigkeit vom Beruf und vom vorgesehenen Einsatz fest und führt die entsprechenden Untersuchungen durch.
Die wichtigsten Untersuchungen sind die G20 (Lärm), G25 (Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten) und die G41 (Arbeiten mit Absturzgefahr). Für Schweißer kommen noch zusätzlich die G39 (Schweißrauche) und die G26 (Atemschutzgeräte) dazu.
Alle Mitarbeiter verfügen über einen personenbezogenen Sicherheitspass, der alle Nachweise der für ihn zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Qualifikation (Unterweisung, Ausbildung, Bestellungen) zusammenfassen. Die verantwortliche Aufsichtsperson kann so leicht alle wichtigen Informationen kontrollieren.